Erstattung von Parkgebühren: Steuerpflichtiger Lohn?

Erstattung von Parkgebühren: Steuerpflichtiger Lohn? Erstattet ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten Parkgebühren, so kann das „zu versteuernder Arbeitslohn“ sein, soweit die Kosten bereits mit der gesetzlichen Entfernungspauschale abgegolten sind. Auch wenn die Erstattung bei fehlenden kostenlosen Parkmöglichkeiten ein pünktliches Erscheinen der Beschäftigten am Arbeitsplatz begünstigt, ist diese Zahlung dennoch nicht „im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse“ des Arbeitgebers. Sind jährlich mehrere hundert Beschäftigte des Arbeitgebers betroffen, die bei unterschiedlichen Wohnsitzfinanzämtern geführt werden, so kann die Finanzbehörde, anstelle der Arbeitnehmer allein den Arbeitgeber in Anspruch nehmen (Niedersächsisches FG, Az. 14 K 239/18).