Abgeltungsteuer: Fehlerteufel in 'Gi' 14
Abgeltungsteuer: Fehlerteufel in 'Gi' 14 Im Artikel 'Ausnahmen vom Abgeltungsteuersatz bei Darlehen' schreiben wir im dritten Absatz: „Der BFH verneint den Ansatz der Abgeltungsteuer [...]“ Genau das tut er aber ausweislich des von uns zitierten Urteil (VIII R 9/13) nicht mehr. Es hätte korrekt „verneinte früher einmal“ heißen müssen. Unser Dank für den Hinweis gilt StB Klaus-Peter Risch aus Landau in der Pfalz.
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