Steuerermäßigung für angesammelte Überstunden

Steuerermäßigung für angesammelte Überstunden Ermäßigte Besteuerung gilt bei zusammengeballter Bezahlung. Bezieht ein Mann eine Vergütung für geleistete Überstunden aus drei vergangenen Jahren im vierten Jahr, so kann er den ermäßigten Steuersatz für außerordentliche Einkünfte ('Fünftel-Regelung') verlangen. In dem konkreten Fall ging es um knapp 330 Überstunden, für die er rund 6.000 € bezog. Diese wurden vom Finanzamt 'normal' mit dem Regelsteuersatz besteuert. Dagegen wehrte sich der Mann – mit Erfolg. Der Bundesfinanzhof wertete die Zahlung als „Vergütung für mehrjährige Tätigkeit“ und genehmigte die 'Fünftel-Regelung' (wonach die Steuerprogression gemindert wird). Das dürfe nicht nur für Nachzahlungen von Festlohn gelten, sondern auch für variable Lohnbestandteile wie Boni, Tantiemen, Prämien oder anderen Sondervergütungen (BFH, Az. VI R 23/19).