Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Telefonische Krankschreibung
Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Telefonische Krankschreibung Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18.3.2022 die Corona-Sonderregeln für die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfekten nochmals um zwei weitere Monate bis einschließlich 31.5.2022 verlängert. Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können damit weiterhin telefonisch für bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden. 'Gi'-Hinweis: Der Beschluss zur Verlängerung der Corona-Sonderregelung tritt mit Wirkung vom 1.4.2022 in Kraft. Unabhängig von der Corona-Sonderregelung gilt, dass Versicherte im Rahmen einer Videosprechstunde eine Krankschreibung erhalten können.
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