Steuererklärung — bei einem Minus von 250 € muss nicht elektronisch 'erklärt' werden
Steuererklärung — bei einem Minus von 250 € muss nicht elektronisch 'erklärt' werden Macht eine GmbH in einem Jahr einen Verlust in Höhe von knapp 250 €, so kann das Finanzamt den GF nicht verpflichten, die Steuererklärungen und Jahresabschlüsse elektronisch zu übersenden. Das gelte auch dann, wenn die Bilanz ein Bankguthaben in Höhe von rund 20.000 € ausweist. Eine elektronische Übermittlung sei wirtschaftlich unzumutbar, weil sie „in keinem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis zu den betrieblichen Verhältnissen“ stünde. Hier wurden Anschaffungskosten von entsprechender Hard- und Software auf 1.500 bis 2.000 € geschätzt (FG Schleswig-Holstein, Az. 1 K 12/21).
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