Kollegenhinweis: GmbH-Eigenkapital stärken

„Ich halte gerade die 'Gi'-Ausgabe 49/21 in den Händen, wo im ersten Beitrag unter dem Titel 'GmbH-Eigenkapital vorausblickend stärken' ein interessantes Thema augegriffen wird, nämlich die Eigenkapitalerhöhung mit 'genehmigtem Kapital'. Ein sehr informativer Beitrag.

Allerdings teile ich aus meiner langjährigen Berufserfahrung als Steuerberater nicht unbedingt die Auffassung, eine GmbH muss eine hohe Eigenkapitalquote haben. Warum auch? Letztlich erhöht man damit auch das Haftungskapital. Aus meiner Sicht ist die Eigenkapitalquote allenfalls für die Frage der Bonität von großer Bedeutung. Wer keine (neuen) Kredite benötigt, dem kann die Eigenkapitalquote eigentlich wurscht sein.

Die Quote ist auch stark von der Branche abhängig. Wofür braucht eine GmbH, die ausschließlich Dienstleistungen erbringt (Gebäudereiniger, Steuerberater, Versicherungsmakler), ein hohes Eigenkapital?

Und in dem Zusammenhang noch ein ergänzender Gedanke von mir: Bei vielen Groß- und Einzelhändlern schreiben wir zum Jahresende in erheblichem Umfang Warenbestände ab. Damit wird versucht, eine Steuerstundung zu erreichen — aber auch die Eigenkapitalquote gesenkt. Bevor man also über handelsrechtliche komplizierte Methoden der Eigenkapitalerhöhung nachdenkt, sollte das eigene Abschreibungsverhalten hinterfragt werden. Ansonsten: Mal wieder eine sehr informative 'Gi'-Ausgabe.“