Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Fristlose Kündigung
Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Fristlose Kündigung Eine Mitarbeiterin darf nicht unbefugt Mails des Chefs lesen und eine Kopie davon anfertigen. Liest eine Arbeitnehmerin, die im Rahmen ihrer Buchhaltungsaufgaben Zugriff auf den PC und das E-Mail-Konto ihres Arbeitgebers hat, unbefugt eine an ihren Vorgesetzten gerichtete E-Mail und fertigt von dem Anhang einer offensichtlich privaten E-Mail eine Kopie an, die sie an eine dritte Person weitergibt, so rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung. Dies hat das Landesarbeitsgericht Köln am 2.11.2021 entschieden und das anderslautende Urteil des Arbeitsgerichts Aachen aufgehoben (Az. 4 Sa 290/21).
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