Grunderwerbsteuer — auch ein Tauschgeschäft kann steuerpflichtig sein

Grunderwerbsteuer — auch ein Tauschgeschäft kann steuerpflichtig sein Werden Flurstücke zweier WEG-Gemeinschaften aufgelöst und in eine neue einheitliche Wohnungseigentümergemeinschaft überführt, so kann für diesen Tauschvorgang Grunderwerbsteuer fällig werden. Das könne selbst dann gelten, falls es wirtschaftlich betrachtet zu keiner Änderung kommt und die jeweiligen Wohnungseigentumseinheiten im Eigentum der bisherigen Eigentümer verbleiben, sich jedoch herausstellt, dass es „keine unmittelbare gleichartige Zurechnung entsprechend den Aufteilungen im Wohneigentum“ gegeben hatte (FG Köln, Az. 5 K 2704/18).