Fehlerhaftes Fahrtenbuch — keine zwingende USt-Kürzung

Fehlerhaftes Fahrtenbuch — keine zwingende USt-Kürzung Der Bundesfinanzhof hat entschieden, „ertragsteuerliche Fehler“ eines Unternehmers in einem Fahrtenbuch führten nicht dazu, dass sein Vorsteuerabzug verboten werden müsste. Denn eine Einschränkung des Vorsteuerabzugs wegen „nicht eingehaltener Formvorschriften für den Nachweis von Betriebsausgaben“ sei im Ertragsteuerrecht für den Bereich der Umsatzsteuer unionsrechtswidrig. Diese „ertragssteuerrechtlichen Vorschriften“ spielen für die Umsatzsteuer keine Rolle, so dass ein Formfehler im Fahrtenbuch nicht zu einer Kürzung des Vorsteuerabzugs führt (BFH, Az. V B 34/20).