Private Berufsunfähigkeitsversicherung
Private Berufsunfähigkeitsversicherung Wurde eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen und hat die Versicherte bei allen 'Fragen zum Gesundheitszustand' Beschwerden verneint, so muss die Versicherung nicht leisten, wenn sich herausstellt, dass eine Versicherte nur wenige Tage vor der Unterzeichnung des Vertrags wegen Migräne, nach der ausdrücklich gefragt worden ist, zweimal beim Arzt war. Hat diese darüber hinaus verschwiegen, dass sie in der Vergangenheit wegen psychischer sowie wegen orthopädischer Beschwerden in Behandlung gewesen ist, so ist Arglist zu unterstellen. Wird sie dann wegen eines Verkehrsunfalls berufsunfähig, so hat sie keinen Anspruch auf die Zahlung einer Rente (OLG Nürnberg, Az. 11 O 4279/20).
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