Das Corona-Gesetz einer „Fast-Regierung“

Das Corona-Gesetz einer „Fast-Regierung“Der Druck auf Ungeimpfte und Arbeitgeber wächst. Das dürfte ein Novum in der deutschen Gesetzgebung sein: Der Bundestag verabschiedete ein Gesetz, das von den Regierungsparteien eingebracht wurde, die (noch) keine Regierung stellen. Die Entwicklung der Corona-Pandemie zwingt die Politik zum Handeln. Das Ergebnis ist dabei gar nicht so weit von den Bestimmungen für die „epidemische Lage nationaler Tragweite“ entfernt. Diese Regeln sind am 25. November ausgelaufen. Nach den neuen Bestimmungen gilt u. a. die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Nur noch Personen, die genesen, geimpft oder negativ getestet sind, dürfen den Arbeitsplatz betreten. Diese Regelung gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für die Arbeitgeber. Auf miDIREKT und in unserem 'mi'-Blog finden Sie eine Übersicht, was für Sie als Arbeitnehmer und -geber ab sofort gilt: https://t1p.de/markt-intern-blog-3G-Arbeitsplatz.