Rückzahlung der Corona-Soforthilfe: Keine Erhöhung der Haftungsquote

Das Finanzgericht Münster hat aktuell entschieden, die Rückzahlung von Corona-Soforthilfen sei grundsätzlich nicht in die Berechnung der Haftungsquote einzubeziehen (Beschluss, Az. 9 V 2341/21 Gi 02-47/21). Im konkreten Fall ging es um die…