Corona — Sonderregelungen bei Teileigentum

Corona — Sonderregelungen bei Teileigentum Damit Verwalter und Eigentümer (nach dem WEG) während der Coronakrise ohne Eigentümerversammlung handlungsfähig bleiben, gelten die seit März 2020 gültigen temporären Sonderregeln weiter. Auch ohne entsprechende Beschlüsse bleibt der zuletzt bestellte Verwalter im Amt und der aktuelle Wirtschaftsplan gilt fort. Diese zunächst bis Ende 2021 befristeten Regelungen für WEG werden bis zum 31.8.2022 verlängert. Das hat der Bundestag in der letzten Sitzung der abgelaufenen Legislaturperiode beschlossen.