Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Ab 1. Oktober: Krankschreibung geht digital an Krankenkassen
Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Ab 1. Oktober: Krankschreibung geht digital an Krankenkassen Beim Arbeitgeber muss die Krankschreibung vorerst weiterhin vorgelegt werden. Viele kennen die Krankschreibung unter der Bezeichnung 'gelber Schein'. Bislang mussten Beschäftigte je ein Exemplar an die Krankenkasse und an den Arbeitgeber schicken. Künftig wird es einfacher. Beschäftigte, die vom Arzt oder der Ärztin krankgeschrieben werden, müssen ihrer Krankenkasse nichts mehr schicken. Arztpraxen übermitteln die AU-Bescheinigung künftig online an die Krankenkassen. Woran sich zunächst nichts ändert: Die AU-Bescheinigung für den Arbeitgeber müssen Beschäftigte weiterhin selbständig dort vorlegen. In der Regel müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den gelben Schein einreichen, sobald sie länger als drei Tage arbeitsunfähig sind. Arbeitgeber können aber auch früher ein Attest verlangen. Die Bescheinigung müssen Beschäftigte dem zufolge vorerst weiter als Papierausdruck vorlegen. Arbeitgeber sollen erst ab Juli 2022 in das elektronische Verfahren zum Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz eAU) einbezogen werden.
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