Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Kündigt ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis und wird er am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung insbesondere dann erschüttern, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst, Zweifel an einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die nach einer Kündigung genau den Zeitraum der Kündigungsfrist umfasst, sind in einem solchen Fall angebracht (BAG, Urteil vom 8.9.2021, Az. 5 AZR 149/21). Hintergrund: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist zwar das gesetzlich vorgesehene Beweismittel. Ihren Beweiswert kann der Arbeitgeber jedoch erschüttern, sofern er tatsächliche Umstände darlegt und ggf. beweist, die Anlass zu ernsthaften Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit geben. Gelingt das dem Arbeitgeber, muss der Arbeitnehmer substantiiert darlegen und beweisen, dass er arbeitsunfähig war. Der Beweis kann insbesondere durch Vernehmung des behandelnden Arztes nach entsprechender Befreiung von der Schweigepflicht erfolgen. Diese verweigerte im Ausgangsfall die gekündigte Klägerin. Sie ist ihrer Darlegungslast zum Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit damit nicht hinreichend nachgekommen. Die Klage war daher abzuweisen.
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