Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Kündigung nach Drohung, krank zu sein
Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Kündigung nach Drohung, krank zu sein Droht eine Angestellte damit, sich eine 'Krankschreibung vom Arzt' zu besorgen, falls der Dienstplan nicht ihren Wünschen entsprechend geändert werde, so stellt das eine erhebliche Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten dar, was grundsätzlich eine fristlose Kündigung zur Folge haben kann. Mit der Drohung, sich krankschreiben zu lassen, hat die Angestellte ihren Arbeitgeber „in unzulässigerweise“ unter Druck gesetzt. Mit einer solchen Erklärung bringe sie zum Ausdruck, sie sei notfalls bereit, Rechte aus dem Entgeltfortzahlungsrecht zu missbrauchen, um sich einen unberechtigten Vorteil zu verschaffen. Unter dem Strich war die fristlose Kündigung hier dennoch unwirksam, weil es dem Arbeitgeber im wechselseitigen Interesse zumutbar gewesen sei, das Arbeitsverhältnis bis zum Ende der Laufzeit fortzusetzen. Die Frau hatte nämlich kurz vor der Drohung selbst gekündigt. Hier spielte auch die fast 10-jährige Betriebszugehörigkeit eine Rolle (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Az. 5 Sa 319/20).
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