Schenkungsteuer
Schenkungsteuer Beschenkte mit kleiner Geldbörse kann Stundung durchsetzen. Die aus der Übertragung eines Grundstücks unter Zurückbehaltung eines Nießbrauchrechts resultierende Schenkungsteuer ist für zehn Jahre zu stunden, wenn die Beschenkte keine Möglichkeit hat, die Steuer aus eigenen Mitteln zu begleichen. Das hat das Finanzgericht Münster entschieden. In dem konkreten Fall bekam eine Frau ein Mietwohngrundstück von ihrer Tante geschenkt, wobei diese ein lebenslanges Nießbrauchrecht behielt. Die beschenkte Nichte besitzt selbst ein Grundstück mit Gebäude, in dem sie lebt und ein Blumengeschäft betreibt sowie einen halben Miteigentumsanteil an einer Ferienwohnung, wobei beide Grundstücke mit Grundschulden belastet sind. Die Schenkungsteuer in Höhe von 7.000 € konnte die Nichte nicht bezahlen, weil sie mit der neuen Immobilie keine Einkünfte erzielen konnte, selbst nur geringe Einkünfte und im Gegenzug hohe Darlehensbelastungen auf ihren Immobilien lasteten. Das Finanzgericht gab dem Antrag auf Stundung statt. Hier spielte auch eine Rolle, dass der Blumenladen zwischendurch coronabedingt geschlossen werden musste (FG Münster, Az. 3 K 3054/19).
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