Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Arbeitnehmer-Pflicht zur Erreichbarkeit im Urlaub und in der Freizeit?

Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Arbeitnehmer-Pflicht zur Erreichbarkeit im Urlaub und in der Freizeit? Bislang gibt es keine (arbeits-)rechtliche Vorschrift zu einer Nichterreichbarkeit. Das soll sich künftig ändern: Mit einer großen Mehrheit hat das EU-Parlament entschieden, ein Recht auf Nichterreichbarkeit für Arbeitnehmer auf den Weg zu bringen. Arbeitnehmern soll damit erlaubt sein, außerhalb ihrer Arbeitszeit keine arbeitsbezogenen Aufgaben erledigen zu müssen. Mit dem Recht auf Nichterreichbarkeit soll verbindlich geregelt werden, dass Diensthandy und Laptop ausbleiben dürfen, ohne dass Arbeitnehmer negative Folgen befürchten müssen. Die EU-Richtlinie zur Erreichbarkeit soll das Recht auf Nichterreichbarkeit gesetzlich regeln. Außerhalb der regulären Arbeitszeiten, an Feiertagen, am Wochenende oder im Urlaub sollen Arbeitnehmer weder Telefonate, E-Mails oder andere Formen der digitalen Kommunikation führen müssen. Ein solches Recht ist aus Sicht der Abgeordneten mittlerweile unerlässlich zum Schutz der Arbeitnehmer, da die Gesundheit und das Familienleben unter dem Druck ständiger Erreichbarkeit und durch übermäßig lange Arbeitszeiten leide.