Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Unfallversicherung

Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Unfallversicherung Der Weg ins Homeoffice ist nicht versichert. Begibt sich ein Arbeitnehmer, der im Homeoffice tätig ist, auf den Weg ins Büro und stürzt er dabei zuhause eine Wendeltreppe hinunter (wobei er sich einen Brustwirbeltrümmerbruch zuzieht), so ist dieser Sturz nicht gesetzlich unfallversichert. Die Berufsgenossenschaft muss diesen Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkennen, weil er sich „im häuslichen Wirkungskreis und nicht auf einem versicherten Weg ereignet hat“. Es könne sich im eigenen Haus nicht um einen „Wegeunfall“ handeln. Und auch ein „versicherter Betriebsweg“ scheidet aus, weil sich der Arbeitnehmer auf dem Weg ins Arbeitszimmer „zur erstmaligen Aufnahme seiner Tätigkeit befunden“ habe – anders also, als z. B. ein Weg zum Drucker während der laufenden Arbeitszeit gewertet würde (LSG NRW, Az. L 17 U 487/19).