Geschäftsführer-Haftung für Zahlungen vor dem Insolvenzantrag

Nach § 15b Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO), dem Nachfolge-Paragraph von § 64 GmbHG, dürfen GmbH-Geschäftsführer nach dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung der GmbH keine Zahlungen mehr für diese vornehmen. Dies gilt nicht für…