Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Einsichtsrecht
Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Einsichtsrecht Unterlagen, die ein Arbeitnehmer bekommen will, muss er genau benennen. Ist ein Arbeitsverhältnis beendet und verlangt der Arbeitnehmer vom (ehemaligen) Arbeitgeber, dass der ihm Kopien aller E-Mails zukommen lässt, die er selbst geschrieben und erhalten hat, sowie auch Kopien von jenen Mails, in denen er persönlich erwähnt worden ist, so muss der Arbeitgeber dem nicht ohne Weiteres nachkommen. Eine solche pauschale Forderung auf Herausgabe von Mail-Kopien sei – mit Blick auf die rechtlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung – zu unbestimmt, so das Bundesarbeitsgericht. Es bleibe unklar, Kopien welcher E-Mails genau, in denen der Arbeitnehmer namentlich erwähnt wird, ihm vom Arbeitgeber überlassen werden sollen (BAG, Az. 2 AZR 342/20).
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