Eine „UG“ muss sich ein Steuerprogramm leisten können
Eine „UG“ muss sich ein Steuerprogramm leisten können Einer Unternehmergesellschaft (UG), die Gewinne beziehungsweise Verluste im mittleren vierstelligen Bereich erwirtschaftet, ist es zumutbar, dem Finanzamt die Bilanz digital einzureichen. Das gelte jedenfalls dann, wenn die UG auch bereits die Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung nicht mehr in Papierform einreicht. Dass die benutzte Software mehr als zehn Jahre alt sei und die Kenntnis dazu fehle, mit diesen vorhandenen Daten eine E-Bilanz zu erstellen, dürfe nicht zu einem anderen Ergebnis führen. Es gebe genügend günstige Software (FG Schleswig-Holstein, 3 K 6/20).
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