Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht

Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht Verlängerter erleichterter Zugang zur Kurzarbeit: Der erleichterte Zugang zur Kurzarbeit wurde um drei Monate bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Die Zugangserleichterungen werden auch für Fälle verlängert, in denen Kurzarbeit — anstatt wie bislang bis zum 31. März 2021 — bis spätestens zum 30. Juni 2021 neu oder nach einer Unterbrechung von mindestens drei Monaten erneut eingeführt wird. Die befristete Öffnung des Kurzarbeitergeldes für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer bis zum 31. Dezember 2021 gilt auch für Verleihbetriebe, die bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit eingeführt haben.