Fortführungsgebundener Verlustvortrag nach § 8d KStG

Fortführungsgebundener Verlustvortrag nach § 8d KStG Neues, wichtiges BMF-Schreiben vom 18. März 2021 nimmt zur Anwendung des § 8d des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) i. d. F. des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2338) Stellung. Mit diesem Schreibens zur Anwendung des fortführungsgebundenen Verlustvortrags bei Körperschaften nach § 8d KStG reagiert das BMF auf die mit der Anwendung der Norm verbundenen Unsicherheiten. Mit § 8d KStG wurde eine weitere Möglichkeit geschaffen, um trotz eines schädlichen Beteiligungserwerbs i. S. d. § 8c KStG den Verlustabzug nach § 10d EStG auf Antrag zu erhalten, soweit der Geschäftsbetrieb der Körperschaft fortgeführt wird. Das Schreiben finden Sie auf der BMF-Homepage unter https://t1p.de/BMF-Verlustvortrag.