Widerrufsrecht beim KFZ-Kilometerleasing

Widerrufsrecht beim KFZ-Kilometerleasing Der BGH hat entschieden, dass Leasingverträge mit Kilometerabrechnung nicht unter die Vorschriften zum Verbraucherwiderruf fallen. Im konkreten Fall ging es um einen Leasingnehmer, der einen Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung (Kilometerleasingvertrag) abgeschlossen hatte. Drei Jahre später widerrief er den Vertrag und verlangte die Erstattung der Leasingzahlungen – vergeblich. Die Widerrufsvorschriften sind für Allgemein-Verbraucher-Darlehensverträge anwendbar, falls ein Unternehmer einem Verbraucher einen entgeltlichen Zahlungsaufschub oder eine sonstige entgeltliche Finanzierungshilfe gewährt. Das sei hier nicht der Fall (BGH, Az. VIII ZR 36/20).