Scheingesellschafter: Wie sieht es mit der Haftung aus?
Scheidet ein Gesellschafter aus einer Gesellschaft aus, ist er kein Gesellschafter mehr und hat folglich weder Rechte noch Pflichten. Das heißt beispielsweise im Fall einer Betriebsaufspaltung, dass die persönliche Haftung für Gesellschaftsschulden, z. B. der Besitzpersonengesellschaft, nicht mehr gegeben ist. Solche Konstellationen können ...
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