Besteuerung von Rententeilen
Ist bei Riesterrentenverträgen geregelt, das Kapital könne zu Beginn der Auszahlungsphase „förderunschädlich an den Sparer ausgezahlt werden“, falls bei gleichmäßiger Verrentung des Kapitals eine monatliche Rente „die 1 % der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigt“, kann der Fiskus den Teil voll besteuern, der auf geförderte Eigenleistungen sowie auf Zinsen beruht (FG Berlin-Brandenburg, Az. 7 K 7032/16).
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