Besteuerung von Rententeilen

Besteuerung von Rententeilen Ist bei Riesterrentenverträgen geregelt, das Kapital könne zu Beginn der Auszahlungsphase „förderunschädlich an den Sparer ausgezahlt werden“, falls bei gleichmäßiger Verrentung des Kapitals eine monatliche Rente „die 1 % der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigt“, kann der Fiskus den Teil voll besteuern, der auf geförderte Eigenleistungen sowie auf Zinsen beruht (FG Berlin-Brandenburg, Az. 7 K 7032/16).