Eine gemeinnützige GmbH kann umsatzsteuerbefreit sein

Eine gemeinnützige GmbH kann umsatzsteuerbefreit sein Der Bundesfinanzhof hat aktuell in einem Fall entschieden, in dem eine Kirche und ein kirchennaher Verein eine gGmbH gegründet hatten, die mit journalistischen Mitteln den Verkündigungsauftrag erfüllen sollte. Diese gGmbH belieferte wie eine Nachrichtenagentur Tageszeitungen mit Meldungen, die christliche Wertvorstellungen und ethische Positionen verbreiten sollten – gegen eine geringe 'Schutzgebühr'. Das Finanzamt war der Meinung, dass umsatzsteuerpflichtige 'sonstige Leistungen' erbracht wurden. Der BFH entschied aber, die Wahrnehmung der allgemeinen Interessen der Gesellschafter durch eine gGmbH sei nicht umsatzsteuerpflichtig, wenn „die Tätigkeit einer bestimmten Personengruppe (hier: allen christlichen Kirchen) zugutekomme und sich der Vorteil für den einzelnen Gesellschafter nur mittelbar aus diesen allgemeinen Vorteilen für alle Kirchen ableite“ (BFH, Az. XI R 35/18).