Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Bundesregierung beschließt verbesserte Förderung für Lehrstellenangebot

Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Bundesregierung beschließt verbesserte Förderung für Lehrstellenangebot Nur Ausbildung kann den Fachkräftebedarf von morgen sichern. Mit Finanzhilfen soll das Wegbrechen von Ausbildungsplätzen während der Coronapandemie verhindert werden. Vorgesehen sind u. a. für das neue Ausbildungsjahr die Prämien zum 1. Juni 2021 von 2.000 und 3.000 € auf 4.000 € und 6.000 € zu verdoppeln und attraktivere Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit während einer Ausbildung. Zudem ist ein neuer Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen, die im zweiten Lockdown ihre normale Geschäftstätigkeit weitgehend einstellen mussten, eingeführt worden: Betriebe mit bis zu vier Mitarbeitern können pauschal 1.000 € bekommen, wenn sie ihre Ausbildungstätigkeit für mindestens 30 Tage fortgesetzt haben. Die Übernahmeprämie soll bis Ende 2021 verlängert und auf 6.000 € verdoppelt werden. Mit ihr wird künftig neben der Übernahme eines Auszubildenden aus einem Insolvenzfall auch bei pandemiebedingter Kündigung oder bei Abschluss eines Auflösungsvertrags unterstützt. Das komplette Hilfsprogramm finden Sie unter https://t1p.de/arge-lehrstellen.