Vergleichbare Wohnungen
Vergleichbare Wohnungen Wird eine Wohnung an einen Angehörigen verbilligt vermietet, so ist für die steuerliche Behandlung eine 'ortsübliche Vergleichsmiete' zu ermitteln. Das Finanzgericht Köln hat erklärt, dass es sich bei der Bestimmung der ortsüblichen Marktmiete in diesen Fällen um eine Schätzung handelt. Insoweit sei es „Aufgabe des Finanzgerichts als Tatsacheninstanz im Einzelfall festzulegen, auf welchem Weg und anhand welcher Beweisanzeichen die ortsübliche Marktmiete realitätsnah ermittelt werden kann“. In dem konkreten Fall ging es um ein Objekt, in dem mehrere vermietete Appartements vorhanden waren – eines davon wurde an einen Angehörigen vermietet. Darin, diese miteinander zu vergleichen, bestehe eine sachgerechte Methode zur Ermittlung der ortsüblichen Marktmiete (FG Köln, Az. 13 K 196/18).
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