Betriebliches Eingliederungsmanagement ist keine Einmal-Aufgabe

Sie als Arbeitgeber sind seit 2004 gesetzlich verpflichtet, Mitarbeitern, die lange Zeit krank waren, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) anzubieten, um diese – wie der Name nahelegt – wieder einzugliedern in strukturierte Arbeit (§ …