Betriebliches Eingliederungsmanagement ist keine Einmal-Aufgabe
Sie als Arbeitgeber sind seit 2004 gesetzlich verpflichtet, Mitarbeitern, die lange Zeit krank waren, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) anzubieten, um diese – wie der Name nahelegt – wieder einzugliedern in strukturierte Arbeit (§ …
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