Gesellschafterliste: Wenn der Ex nix mehr zu melden hat

§ 16 Abs. 1 Satz 1 GmbH-Gesetz (GmbHG) ist eindeutig: „Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt im Fall einer Veränderung in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung als Inhaber eines Geschäftsanteils nur, wer als solcher in…