Meldepflicht bei Immobilientransaktionen

Meldepflicht bei Immobilientransaktionen Alle gem. Geldwäschegesetz (hier: BwGMeldV-Immobilien) „Verpflichtete“ – dazu zählen Rechtsanwälte und Notare – müssen Auffälligkeiten bei Immobilientransaktionen melden. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin (Az. 12 L258/20). Dies dürfte auch für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer gelten, da diese ebenfalls als „Verpflichtete“ konkret aufgeführt sind.