Entfernungspauschale und Mobilitätsprämie ab 2021

Entfernungspauschale und Mobilitätsprämie ab 2021 Bis zu einer Entfernung von 20 km bleibt die Entfernungspauschale unverändert. Seit 2021 wird die Pauschale für alle über 20 hinausgehenden Entfernungskilometer auf 0,35 € und ab 2024 bis 2026 auf 0,38 € angehoben. Ab 2027 beträgt die Entfernungspauschale dann wieder einheitlich 0,30 €. Entsprechendes gilt für Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung. Wirkt sich die erhöhte Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer steuerlich nicht oder nicht in voller Höhe aus, weil kein ausreichendes zu versteuerndes Einkommen vorhanden ist, erhalten Geringverdiener auf Antrag eine Mobilitätsprämie. Konkret bedeutet das: Geringverdiener, deren einfacher Weg zur Arbeit länger als 20 Kilometer ist, erhalten ab dem 21. Kilometer 14 % der erhöhten Pendlerpauschale – also 4,9 Cent. Wer nur bis zu 20 Kilometer zur Arbeit fährt, geht leer aus.