Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Fristlose Kündigung wegen Datenlöschung

Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Fristlose Kündigung wegen Datenlöschung Ein Arbeitsverhältnis kann fristlos außerordentlich gekündigt werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund i. S. v. § 626 Abs. 1 BGB vorliegt. Ein solcher Grund kann darin liegen, dass ein Arbeitnehmer in erheblichem Umfang Daten vom Server des Arbeitgebers löscht (LAG Baden-Württemberg vom 17.9.2020, Az. 17 Sa 8/20). Der konkrete Fall: Einer unzufriedenen Mitarbeiterin wurde vom Geschäftsführer einer GmbH der Abschluss eines Aufhebungsvertrags vorgeschlagen, die von ihr darauf geforderte Abfindung lehnte der Geschäftsführer jedoch ab, so dass es zu keinem Aufhebungsvertrag kam. Im Anschluss an das Gespräch verabschiedete sich die Mitarbeiterin mit den Worten „man sieht sich immer zweimal im Leben“. Zwei Tage später löschte sie 7,48 GB Daten auf dem Server der GmbH, die ihre Tätigkeit betrafen. Das LAG Baden-Württemberg wies die Kündigungsschutzklage im Ganzen ab, da die Löschung von Daten auf dem Server der GmbH ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung sei. Ein unbefugtes Löschen von dem Arbeitgeber zustehenden Daten sei eine erhebliche Pflichtverletzung, welche eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ende der Kündigungsfrist unzumutbar mache.