Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Anschaffungsnahe Herstellungskosten Bei der Ermittlung gilt das gesamte Gebäude. Das Finanzgericht Nürnberg hat entschieden, bei einem aus mehreren Einheiten bestehenden Gebäude, das gekauft, umgebaut, renoviert, geteilt und schließlich gewerblich wie auch privat vermietet werde, sei bei der Prüfung, ob Aufwendungen für Instandsetzung und Modernisierung zu steuerlich abziehbaren „anschaffungsnahen Herstellungskosten“ führen, auf das Gebäude insgesamt abzustellen. Es komme auf die tatsächliche Nutzung an, die frühere Nutzung durch den Verkäufer oder die ursprünglich vom Käufer geplante, sei unerheblich (FG Nürnberg, Az. 3 K 1215/19).