Privatverkäufe trotz Internetshop
Privatverkäufe trotz Internetshop Löst ein Mann seine jahrzehntelang aufgebaute Modelleisenbahn-Sammlung auf und geschieht das parallel zu dem von ihm geführten Internetshop für Modellbahnen und Zubehör sowie einem Reparaturservice für die kleinen Loks, so kann das „auch dann der letzte Akt der privaten Vermögensverwaltung sein, wenn die Veräußerung über einen langen Zeitraum und in zahlreichen Einzelakten ausgeführt wird.“ Allein die Verwendung einer auch von gewerblichen Händlern genutzten Internetplattform führt zu keinem anderen Ergebnis. Dennoch muss die Vorinstanz in diesem Fall nochmal ran. Der Bundesfinanzhof hat folgende Fragen gestellt: Stammen die verkauften Gegenstände aus einer privaten Sammlung oder wurden sie von vornherein für den Gewerbebetrieb angeschafft? Erfolgte trotz der zunächst privaten Anschaffung später eine Einlage ins Betriebsvermögen? Sind die Verkäufe aufgrund ihres Umfangs auch ohne jegliche Zuordnung zum Betriebsvermögen für sich betrachtet als gewerblich einzustufen? (BFH, Az. X R 18/19).
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