Umsatzsteuer — Miete und Nebenkosten sind gleichermaßen zu behandeln

Umsatzsteuer — Miete und Nebenkosten sind gleichermaßen zu behandeln Zahlen die gewerblichen Mieter eines Gewerbeimmobilienvermieters die Mieten zuzüglich Umsatzsteuer, so ist davon auszugehen, dass auch die umlagefähigen Nebenkosten zuzüglich Umsatzsteuer zu leisten sind. Die Nebenkosten seien nicht nur durchlaufende Kosten, sondern sie seien „eigener Aufwand des Vermieters und deren Umlage Teil der Gesamtmiete“. Die Gebrauchsüberlassung und die Nebenleistungen des Vermieters sind als eine – auch umsatzsteuerrechtlich – einheitliche Leistung an den Mieter anzusehen (BGH, Az. XII ZR 6/20).