Umsatzsteuer — Miete und Nebenkosten sind gleichermaßen zu behandeln
Umsatzsteuer — Miete und Nebenkosten sind gleichermaßen zu behandeln Zahlen die gewerblichen Mieter eines Gewerbeimmobilienvermieters die Mieten zuzüglich Umsatzsteuer, so ist davon auszugehen, dass auch die umlagefähigen Nebenkosten zuzüglich Umsatzsteuer zu leisten sind. Die Nebenkosten seien nicht nur durchlaufende Kosten, sondern sie seien „eigener Aufwand des Vermieters und deren Umlage Teil der Gesamtmiete“. Die Gebrauchsüberlassung und die Nebenleistungen des Vermieters sind als eine – auch umsatzsteuerrechtlich – einheitliche Leistung an den Mieter anzusehen (BGH, Az. XII ZR 6/20).
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!