Steuerberater-GmbH & Co. KG — Steuerberatungsgesellschaft mbh & Co. KG ist berufsfremd

Steuerberater-GmbH & Co. KG — Steuerberatungsgesellschaft mbh & Co. KG ist berufsfremd Haben sich mehrere Steuerberater zu einer Steuerberatungsgesellschaft als GmbH & Co. KG zusammengeschlossen, so sind die Einkünfte daraus als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu versteuern. Die Gesellschafter können nicht durchsetzen, die Einnahmen als freiberufliche Einkünfte zu behandeln. Das Finanzgericht Düsseldorf stellte fest, nicht alle Gesellschafter der GmbH & Co. KG hätten freiberufliche Einkünfte erzielt. Denn ein Mitglied der Steuerberatungsgesellschaft war bereits als GmbH (Komplementär) hinzugekommen und erzielte „kraft Gesetzes“ gewerbliche Einkünfte. Die mitunternehmerische Beteiligung der Steuerberatungsgesellschaft mbH sei so zu behandeln wie die Beteiligung eines Berufsfremden (FG Düsseldorf, Az. 9 K 2236/18 F).