Je früher desto besser: Überlegungen zum Anhang 2020
Keine Frage, die Corona-Pandemie gilt als wertbegründendes Ereignis im Sinne des HGB, da sie umfangreiche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung Ihrer GmbH hat. Da es zum Stichtag 31. Dezember 2019 i. d. R. nach HGB noch keine Möglichkeit…
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