Kündigung wegen Entwendens von Desinfektionsmitteln rechtmäßig

Kündigung wegen Entwendens von Desinfektionsmitteln rechtmäßig Das LAG Düsseldorf hat die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters, der einen Liter Desinfektionsmittel entwendet hatte, auch ohne vorherige Abmahnung als rechtmäßig angesehen. Auch in Ansehung der langen Beschäftigungszeit sei keine vorherige Abmahnung erforderlich. Der Kläger habe in Pandemie-Zeiten, als Desinfektionsmittel Mangelware war, so dass auch die Beklagte mit Versorgungsengpässen zu kämpfen hatte, eine nicht geringe Menge Desinfektionsmittel entwendet. Damit habe er zugleich in Kauf genommen, dass seine Kollegen leer ausgingen (Urteil vom 14.1.2021, Az. 5 Sa 483/20).