Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — ob nachts alle Arbeitnehmer gleich sind, muss der EuGH klären

Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — ob nachts alle Arbeitnehmer gleich sind, muss der EuGH klären Das Bundesarbeitsgericht ersucht den Europäischen Gerichtshof, die Frage zu klären, ob Tarifverträge es erlauben dürfen, Arbeitnehmern, die regelmäßig Nachtarbeit verrichten, einen geringeren Nachtschicht-Zuschlag zuzusprechen als Arbeitnehmern, die unregelmäßig nachts arbeiten. In dem konkreten Fall geht es um Beschäftigte in der Erfrischungsgetränke-Industrie, in der „regelmäßige Nachtschichtler“ nur 20 % Zuschlag erhalten, während „Unregelmäßige“ 50 % beziehen. Es müsse nach dem Gleichbehandlungsgedanken gefragt werden, wenn mit dieser Regelung erreicht werden soll, neben den gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Nachtarbeit auch Belastungen wegen der schlechteren Planbarkeit auszugleichen (BAG, Az. 10 AZR 332/20 u. a.).