Betriebskosten

Betriebskosten Der BGH hat entschieden, dass Vermieter ihren Mietern zwecks Betriebskostenabrechnung nicht nur die Rechnungen präsentieren dürfen. Sie müssen auch die Zahlungen belegen. Denn nur so könnten die Mieter die Berechtigung der Beträge prüfen, ob der Vermieter z. B von Preisnachlässen profitiert habe, ohne sie an die Mieter weiterzugeben (BGH, Az. VIII ZR 118/19).