Auch bei Versorgungszusagen gilt: Nicht alle GF sind gleich
Als Arbeitgeberin ist die GmbH – über ihre Organe, also die Geschäftsführer (GF) – verpflichtet, die beschäftigten Arbeitnehmer prinzipiell gleich zu behandeln. Dieser arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz beruht auf dem Gleichheitssatz des…
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