Auch bei Versorgungszusagen gilt: Nicht alle GF sind gleich

Als Arbeitgeberin ist die GmbH – über ihre Organe, also die Geschäftsführer (GF) – verpflichtet, die beschäftigten Arbeitnehmer prinzipiell gleich zu behandeln. Dieser arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz beruht auf dem Gleichheitssatz des…