Steuerentlastungen

Steuerentlastungen Die Steuerprogression wird ab 1.1.2021 geringfügig gemindert. Bei einem Ledigen greift der Spitzensteuersatz dann bei knapp 58.000 € (zu versteuerndes Einkommen). Bei jährlichem Einkommen in Höhe von 30.000 € beträgt die Steuerentlastung insgesamt nur 77 €. Beim Einkommen von 60.000 € liegt der Entlastungsbetrag bei 136 €. Diese geringfügige Steuerentlastung wird bei der Steuerberechnung durch das Finanzamt automatisch berücksichtigt.