Steuerentlastungen
Steuerentlastungen Die Steuerprogression wird ab 1.1.2021 geringfügig gemindert. Bei einem Ledigen greift der Spitzensteuersatz dann bei knapp 58.000 € (zu versteuerndes Einkommen). Bei jährlichem Einkommen in Höhe von 30.000 € beträgt die Steuerentlastung insgesamt nur 77 €. Beim Einkommen von 60.000 € liegt der Entlastungsbetrag bei 136 €. Diese geringfügige Steuerentlastung wird bei der Steuerberechnung durch das Finanzamt automatisch berücksichtigt.
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!