GmbH-GF-Bürge hat kein Verbraucher-Widerrufsrecht
Ein GmbH-GF muss schon wissen, was er unterschreibt. Er kann sich nicht auf 'geschäftliche Unerfahrenheit' oder eine schutzwürdige Stellung als Verbraucher berufen, wenn er es bereut, einen Bürgschaftsvertrag für die GmbH unterschrieben zu haben.…
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