Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Arbeitgeber darf Maskenpflicht anordnen
Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Arbeitgeber darf Maskenpflicht anordnen Das Arbeitsgericht Siegburg wies die Anträge eines Klägers, eine Mund-Nasen-Bedeckung während der Arbeitszeit zu tragen, ab. Der Beklagte wies ihn daraufhin an, ein Gesichtsvisier beim Betreten des Betriebs und bei Gängen über die Flure und in Gemeinschaftsräumen zu tragen. Der Kläger legte ein neues Attest vor, das ihn wiederum ohne Angabe von Gründen von der Pflicht zum Tragen von Gesichtsvisieren jeglicher Art befreite. Das Gericht bezweifelte die Richtigkeit der ärztlichen Atteste, weil sie keine konkreten und nachvollziehbaren Angaben enthalten hätten, warum eine Maske nicht getragen werden könne (Arbeitsgericht Siegburg, Az. 4 Ga 18/20).
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!