Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Arbeitgeber darf Maskenpflicht anordnen

Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Arbeitgeber darf Maskenpflicht anordnen Das Arbeitsgericht Siegburg wies die Anträge eines Klägers, eine Mund-Nasen-Bedeckung während der Arbeitszeit zu tragen, ab. Der Beklagte wies ihn daraufhin an, ein Gesichtsvisier beim Betreten des Betriebs und bei Gängen über die Flure und in Gemeinschaftsräumen zu tragen. Der Kläger legte ein neues Attest vor, das ihn wiederum ohne Angabe von Gründen von der Pflicht zum Tragen von Gesichtsvisieren jeglicher Art befreite. Das Gericht bezweifelte die Richtigkeit der ärztlichen Atteste, weil sie keine konkreten und nachvollziehbaren Angaben enthalten hätten, warum eine Maske nicht getragen werden könne (Arbeitsgericht Siegburg, Az. 4 Ga 18/20).