Auch Einjahres-Verträge können monatlich abgerechnet werden

Auch Einjahres-Verträge können monatlich abgerechnet werden Ermöglicht es ein Arbeitgeber seinen Angestellten, im Rahmen eines Firmenfitness-Programms in verschiedenen Fitness-Studios zu trainieren, indem er einjährige Lizenzen kauft, für die er jeweils 42,25 € monatlich zu zahlen hatte, so bleibt dieser geldwerte Vorteil steuerfrei für die Beschäftigten. Der Fiskus kann nicht argumentieren, die Möglichkeit, ein Jahr lang zu trainieren, sei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern „quasi in einer Summe“ zugeflossen, so dass die 44 €-Freigrenze überschritten sei. Der Bundesfinanzhof sah das anders (BFH, VI R 14/18).