GGF: Wettbewerbsverbot gilt nur bis zum Ausscheiden

GmbH-Geschäftsführer (GF) haben, solange sie in Amt und Würden sind, also ihr Dienstvertrag läuft, von Gesetzes wegen ein Wettbewerbsverbot. Deshalb nennt man die Tatsache, dass sie der GmbH während ihrer Amtszeit keine Konkurrenz machen dürfen,…