Geschwindigkeitsüberschreitung:
Geschwindigkeitsüberschreitung:Fotos dürfen angefordert werden Ist gegen einen Autofahrer wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung eine Geldbuße (hier: 150 €) sowie ein einmonatiges Fahrverbot ausgesprochen worden und hatte die Bußgeldstelle zur Aufklärung des Falles beim Einwohnermeldeamt ein Passfoto angefordert, um den Mann im Abgleich mit dem Foto vom Blitzer eindeutig identifizieren zu können, so kann sich der überführte Autofahrer nicht mit der Begründung gegen die Strafe wehren, die Behörde hätte das Ausweisfoto nicht anfordern dürfen. Sein Argument, es sei nicht unmöglich gewesen, seine Identität auch auf andere Art und Weise herauszufinden, drang nicht durch. Zwar seien die Regeln im Personalausweisgesetz streng, damit ein Passfoto nicht einfach so „von Behörde zu Behörde“ wandern könne. Aber im automatisierten Verfahren der Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten dürfe dieser Austausch stattfinden (OLG Koblenz, Az. 3 OWi 6 SsBs 258/20).
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